Ihr Winterdienst in Neu-Anspach – 24h Bereitschaft & Dokumentation
Winterdienst Neu-Anspach – Zuverlässig vor Ort
Neu-Anspach liegt im Hochtaunuskreis in Hessen auf einer Höhe von 310 Metern über dem Meeresspiegel. Bei 310 Metern Höhe setzt der Winter früher ein und hält länger an. Stärkere Schneefälle und Frost machen professionellen Winterdienst unverzichtbar. Mit durchschnittlich undefined Schneetagen pro Jahr – hauptsächlich von November bis März – ist ein professioneller Winterdienst Neu-Anspach unverzichtbar, um Streupflicht und Haftungsrisiken sicher abzudecken.
Taunus-Wohnstadt auf über 300 m mit Hessenpark (Freilichtmuseum). Schneereiche Taunuslage. Freilichtmuseum mit weitläufigen Außenanlagen. Pendlergemeinde für Frankfurt. Besonders die Straßen vom Typ Hessenpark-Zufahrten, Taunusrandstraßen, Wohngebiete erfordern erfahrene Winterdienst-Teams mit geeigneter Ausrüstung. Wir kennen die lokalen Gegebenheiten in Neu-Anspach und reagieren entsprechend schnell und effektiv.
Winterdienst Neu-Anspach: Auf 310 m im Taunus liegt deutlich mehr Schnee als in Frankfurt. Der Hessenpark und die Pendlerwohngebiete brauchen frühen und verlässlichen Winterdienst – täglich von November bis März.
Als zuverlässiger Winterdienstbetrieb schützen wir Ihre Flächen vor Schnee und Eis in Neu-Anspach und dem gesamten Rhein-Main-Gebiet. Wir sind innerhalb von 90 Minuten nach Ihrer Meldung vor Ort und erstellen nach jedem Einsatz ein digitales Protokoll mit Zeitstempel und Foto-Dokumentation – Ihr wichtigstes Instrument für den Haftungsschutz.
Zuletzt aktualisiert: 25. Februar 2026
Winterbedingungen in Neu-Anspach
310m
Hochlage (Mittelgebirge)
Ø
Schneetage / Jahr
November – März
Wintersaison
Hochtaunuskreis
Landkreis
Lokale Winterdienst-Besonderheiten
Taunus-Wohnstadt auf über 300 m mit Hessenpark (Freilichtmuseum). Schneereiche Taunuslage. Freilichtmuseum mit weitläufigen Außenanlagen. Pendlergemeinde für Frankfurt.
Relevante Straßentypen in Neu-Anspach
Winterdienst Neu-Anspach: Auf 310 m im Taunus liegt deutlich mehr Schnee als in Frankfurt. Der Hessenpark und die Pendlerwohngebiete brauchen frühen und verlässlichen Winterdienst – täglich von November bis März.
Winterdienst Privatkunden in Neu-Anspach
Wir übernehmen Ihre Streupflicht in Neu-Anspach – zuverlässig, dokumentiert und haftungssicher. Besonders auf Hessenpark-Zufahrten und Taunusrandstraßen kennen wir die lokalen Anforderungen genau.
Gehwege & Eingänge
Räumung und Streuung aller Gehwege, Treppen und Eingangsbereiche – pünktlich und zuverlässig.
- Räumung nach Schneefall
- Streuung bei Glätte
- Treppensicherung
Einfahrten & Stellplätze
Freie Zufahrt zu Garagen und Carports sowie sichere Stellplätze für Fahrzeuge.
- Garagenzufahrten
- Carport-Zugänge
- Private Stellflächen
Mehrfamilienhäuser & WEGs
Vollständige Winterdienstbetreuung für Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter.
- Gemeinschaftsflächen
- Tiefgarageneinfahrten
- Innenhöfe
Saisonvertrag für Neu-Anspach ab 299 € / Jahr
Automatische Aktivierung bei jedem Schneefall – kein Anruf nötig.
Gewerblicher Winterdienst in Neu-Anspach
Für Hausverwaltungen, Logistikbetriebe, Gewerbeparks und Industrieunternehmen in Neu-Anspach: Maßgeschneiderte Winterdienst-Pakete mit SLA-Garantie und vollständiger Dokumentation.
Firmenparkplätze & Zufahrten
Großflächen-Räumung für Gewerbe-, Industrie- und Logistikstandorte – auch auf mehr als 10.000 m².
- Parkplätze & Zufahrten
- Laderampen
- Betriebsgelände
SLA-konforme Reaktionszeiten
Garantierte Reaktionszeiten nach Vereinbarung – für Hausverwaltungen, Ärztezentren und Gewerbeparks.
- Rahmenvertrag mit SLA
- 24/7 Bereitschaft
- Notfallprotokoll
Digitale Einsatz-Dokumentation
Lückenlose Protokollierung jedes Einsatzes mit Zeitstempel und Fotos – für Ihre Haftungsabsicherung.
- Digitale Protokolle
- Foto-Dokumentation
- Zeitstempel
Rahmenvertrag für Neu-Anspach – individuell & SLA-konform
Jahresverträge für Hausverwaltungen, Gewerbeparks und Logistikbetriebe im Hochtaunuskreis.
Streupflicht & Haftung in Neu-Anspach (Hessen)
Rechtsgrundlage: Hessisches Straßengesetz (HStrG) § 9a
In Hessen gilt die Räum- und Streupflicht auf öffentlichen Gehwegen gemäß § 9a HStrG. Grundstückseigentümer und Anlieger sind verpflichtet, bei Schneefall und Glätte die angrenzenden Gehwege zu räumen und zu streuen.
07:00 – 20:00 Uhr
08:00 – 20:00 Uhr
09:00 – 20:00 Uhr
Haftungsrisiken bei Nichtbeachtung
Bei Nichtbeachten drohen Schadensersatzforderungen nach § 823 BGB sowie kommunale Bußgelder bis zu 1.000 Euro.
Streupflicht übertragen – so geht's in Hochtaunuskreis
Die Streupflicht kann durch schriftlichen Vertrag auf einen professionellen Winterdienstbetrieb übertragen werden. Die Haftung folgt der Pflicht – wer uns beauftragt, ist im Schadensfall geschützt.
Häufige Fragen zum Winterdienst Neu-Anspach
Alles Wichtige zu Streupflicht, Kosten und Reaktionszeiten in Neu-Anspach.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich zu Winterdienst in Neu-Anspach.
Winterdienst in der Region – Neu-Anspach und Umgebung
Wir sind im gesamten Rhein-Main-Gebiet aktiv. Von Frankfurt am Main bis in den Hochtaunuskreis – zuverlässig und professionell.
Winterdienst Direkt
Unser Hauptstandort – Money Page
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Adresse
Homburger Straße 63
61118 Bad Vilbel
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24/7 erreichbar bei Notfällen
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